1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend .
3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.1 . Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise laut gültiger Preisliste bzw. laut allenfalls getroffener Sondervereinbarung.
4.2. Preisänderungen ausdrücklich jederzeit vorbehalten.
4. 3 . Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex[1] oder einer an seine Stelle tretende Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 0,3 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Transport - Gefahrtragung
Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung A-2551 Enzesfeld.
10. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.
Der Liefertermin wird fix vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.
10.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 6,89 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.
11. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 30 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
12. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate.
13.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
17. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
19. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
20. Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
21. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
21.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
21.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
„Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“
Zweckmäßige/mögliche ergänzende Vereinbarungen:
a) „Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt einer;
b) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch;
c) das auf das Vertragsverhältnis anwendbare materielle Recht, das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare materielle Recht und die auf das Verfahren anwendbaren Regeln, ist Österreich;
d) die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens;
e)
die Ausgestaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen für Schiedsrichter sowie deren Ausdehnung auf Parteien, Bevollmächtigte und Sachverständige.“
22.Ergänzungstext für Datenschutzerklärung
für die Datenverarbeitung zur Übermittlung von Zahlungsinformationen und Bonitätsprüfung .
Wir übermitteln Informationen über das Zahlungsverhalten unserer Vertragspartner an ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunftei). Wir übermitteln hierzu Ihre dafür benötigten personenbezogenen Daten an:
Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG
Muthgasse 36-40 (Bauteil 4)
1190 Wien
Österreich
Link Datenschutzerklärung von Creditreform: www.creditreform.at/eu-dsgvo
Creditreform betreibt eine Auskunftsdatenbank zur Erstellung von Wirtschaftsauskünften (§152 GewO). Die übermittelten Zahlungsinformationen werden in die Creditreform Auskunftsdatenbank eingepflegt. Dort werden die Zahlungsinformationen zur Bewertung der Zahlweise unserer Vertragspartner verwendet, welche wiederum in das Profiling (Bonitätsindex) bei der Erstellung von Wirtschaftsauskünften (§152 GewO) einfließt.
Dies dient der Wahrung unserer überwiegenden berechtigten Interessen und der des Geschäftsverkehrs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO die insbesondere darin liegen, die Kreditwürdigkeit und Zahlungswilligkeit von Wirtschaftsteilnehmern einzuschätzen und somit Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die Wirtschaftsauskünfte die wir erhalten, fließen in unseren Entscheidungsprozess mit ein.
Sie haben die Möglichkeit angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen zu ergreifen. und das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation er-geben, gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesem Zweck Widerspruch zu erheben. Bitte wenden Sie sich dazu an obige Kontaktdaten.